| FAQ für Studieninteressierte: Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaft Rheinbach |
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Fragen zur Bewerbung
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| Wo kann ich mich bewerben und einschreiben für den Studiengang Business Administration |
| Sie können sich direkt bei unserem Studierendensekretariat in Sankt Augustin um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung läuft somit nicht über die ZVS in Dortmund. Hier können Sie sich auch, sofern Sie eine Zusage über einen Studienplatz erhalten haben, für den Studiengang einschreiben.
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| Wo erhalte ich die Bewerbungsunterlagen für den BA? |
| Sie erhalten die Bewerbungsunterlagen im Studierendensekretariat in Sankt Augustin oder auf den Online-Seiten des Studierendensekretariats. |
| Wer beglaubigt meine Bewerbungsunterlagen? |
| Ihre Bewerbungsunterlagen werden von verschiedenen amtlichen Stellen beglaubigt, beispielsweise durch die Stadtverwaltung.
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| Welche Voraussetzungen muss ich als Bewerberin oder Bewerber vor Studienbeginn erfüllen? |
| Studienvoraussetzung ist mindestens die Fachhochschulreife. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
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| Wird von mir ein Praktikum erwartet, das ich während des Studiums absolvieren muss? |
| Sofern Sie keine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben, müssten Sie ein Fachpraktikum absolvieren. Dieses Fachpraktikum umfasst den Zeitraum von 10 Wochen und kann vor Studienbeginn geleistet werden oder aber bis zum 4. Fachsemester.
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| Worauf sollte ich bei meinem Praktikum achten? |
| Für alle Praktika gilt: Sie müssen darauf achten, dass Sie möglichst umfassende Einblicke in betriebswirtschaftliche Aufgaben, Funktionszusammenhänge, Abläufe und Problemstellungen erhalten. Die Praktika sollen in der Regel zusammenhängend, d.h. ohne zeitliche Unterbrechung, und mindestens zur Hälfte in einem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen absolviert werden.
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| Welche Bereiche empfehlen Sie für das Fachpraktikum? |
Das Fachpraktikum muss mindestens zwei der folgenden Funktionsbereiche durchlaufen:
Bitte beachten Sie, dass die Dauer Ihrer Tätigkeit in einem der oben genannten Funktionsbereiche fünf Wochen nicht unterschreitet. [ Seitenanfang ] |
| Ich habe mein Abitur im Ausland abgelegt, welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen? |
| Sie benötigen den Nachweis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder den Nachweis über Test für Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit dem Niveau der TDN 4.
Für die DSH können Sie sich mit dem Antrag auf Zulassung zum Fachstudium bewerben. [ Seitenanfang ] |
| Wie viele Plätze stehen für nicht EU Ausländer zur Verfügung? |
| Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die Ihr Abitur nicht in Deutschland und in keinem EU-Land abgelegt haben, stehen 10% der Studienplätze zur Verfügung.
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| Wie und wo bewerbe ich mich, wenn ich aus einem Nicht EU-Land komme und kein deutsches Abitur habe? |
| Wenden Sie sich direkt an das Studierendensekretariat oder telefonisch 02241-865 622 oder 644. |