| Zeitpunkt |
| Das Praxissemester wird i. d. R. im 6. Studiensemester absolviert. |
| Dauer |
| Das Praxissemester umfaßt zusammenhängend mind. 16 Wochen mit der im Unternehmen üblichen Wochenarbeitszeit und inklusive eines Urlaubsanspruchs von 2 Tagen pro Monat, sofern während des Praxissemesters Urlaub gewährt wird. Das Praxissemester kann maximal bis auf 27 Wochen (6 Monate) inklusive Urlaub verlängert werden. Das Praxissemester kann in einem Unternehmen oder einer Institution im In-oder Ausland absolviert werden. Hinweis für Praxissemester im Ausland: Praxissemester in Ländern, für die eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, sind nicht zulässig.
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| Betreuung |
| Die Studierenden werden während des Praxissemesters durch eine/n Hochschullehrer/in betreut. |
| Vertrag |
| Für die Dauer des Praxissemesters wird ein Vertrag zwischen dem Studierenden, dem Unternehmen/der Institution und der Hochschule geschlossen (Mustervertrag siehe Organisation Praxissemester). |
| Tätigkeitsbereich |
Die Studierenden sollen in einem festen Tätigkeitsfeld oder Projekt eingesetzt werden. Gegenstand des Praxissemesters kann z. B. die Mitwirkung an folgenden Problemstellungen sein:
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| Zeugnis |
| Nach Abschluss des Praxissemesters stellt das Unternehmen/die Institution dem Studierenden ein Zeugnis aus. |
| Bericht |
| Der Studierende verfasst einen Praxissemesterbericht, der vom Unternehmen/der Institution gegengezeichnen wird. |
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